Führerschein auf Probe
Wer bekommt eine Probezeit?
Jeder der erstmalig eine Fahrerlaubnis bekommt, erhält die Fahrerlaubnis auf Probe. Die Fahrerlaubnisklassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert 2 Jahre und wird im Führerschein vermerkt. Die Fahrerlaubnis ist anschließend automatisch unbegrenzt gültig.
Sie verlängert sich jedoch von 2 auf 4 Jahre, wenn man in der Probezeit einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (in der Regel schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße) begeht.
Die Besonderheiten des Führerscheins auf Probe
| Führerschein auf Probe | |
| 1 x A - Verstoß oder 2 x B - Verstöße | |
| Behörde ordnet Aufbauseminar an: Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre | |
| Keine Teilnahme oder Kursbescheinigung | Erneute Auffälligkeit 1 x A - Verstoß oder 2 x B - Verstöße |
| Behördliche Empfehlung zur Teilnahme einer verkehrs- psychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten |
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| Erneut 1 x A - Verstoß oder 2 x B - Verstöße | |
| Entzug des Führerscheins | |
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann von der Behörde bei Eignungszweifeln des Fahrerlaubnisinhabers immer angeordnet werden.
- Bei Nichteignung durch die MPU kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Eine MPU muss angeordnet werden, wenn es nach der Entziehung einer Fahrerlaubnis in einer erneuten Probezeit wieder zu Auffälligkeiten kommt.
- Ist eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen und wird in dieser Zeit wegen erneuter Auffälligkeiten die Fahrerlaubnis entzogen, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 3 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden.
- Verkehrspsychologische Beratungen dürfen nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgefürt werden.
- Was im Beratungsgespräch besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht und wird nicht der Behörde mitgeteilt.
- Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden.
- Diese Seminare finden als Gruppenseminare nach einem festen Seminarplan statt.
- In Ausnahmefällen können sie auf Antrag als Einzelseminar von der Behörde genehmigt werden.
- Beispiele für A -Verstöße
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Unterlassene Hilfeleistung
- Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins.
- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger.
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, die Geschwindigkeit, den Abstand, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, die Benutzung von Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen, das Verhalten an Bahnübergängen, das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, das Verhalten an Fußgängerüberwegen, übermäßige Straßenbenutzung, das Verhalten an Ampeln, Dauerlichtzeichen, dem Stopp-Schild sowie gegenüber Haltezeichen der Polizei.
- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung.
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
- Befördern von Fahrgästen ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- B - Verstöße
- Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, sofern sie nicht zu den A - Verstößen zählen.




