Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Das neue Modell des begleiteten Fahrens (BF17, Führerschein mit 17) hat sich in Deutschland erfolgreich durchgesetzt und wird bisher gut angenommen.
Ziel ist es, die hohe Unfallquote gerade bei Fahranfängern zu senken, die noch nicht über die notwendige Erfahrung verfügen.
Die Anmeldung bzw. Antragstellung kann ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen.
Die Bedingungen zur Ausbildung
- Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- das Ergebnis eines aktuellen Sehtests
- der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Kopie des Personalausweises jeder Begleitperson
- Kopie des Führerscheins jeder Begleitperson
- Anforderungen an die begleitende Person:
- Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
- vor Antritt einer Fahrt und
- während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation
es zulassen sowie - ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um dem Fahranfänger Sicherheit bei Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln.
- Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
- Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten,
wenn sie - 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solcher Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
- unter der Wirkung eines berauschenden Mittels steht
- Gebühren bei Antragstellung
(Gebühren der Führerscheinstelle Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel): - 51,10 EUR
- zuzüglich je Begleitperson: 3,30 EUR Auskunft Verkehrzentralregister
- zuzüglich je Begleitperson: 1,80 EUR Überprüfung einer Begleitperson
- Link zur aktuellen Preisliste der Lehrgangskosten >>>
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Prüfungsbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen den Kartenführerschein eingetauscht.
Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung beginnt die Probezeit.
Weitere Auskünfte erteilen wir gerne per Telefon (03381) 52 25 24 bzw. auch persönlich. Besuchen Sie uns Montag - Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr.




