Führerscheinklasse A (beschränkt)
Was darf man mit der Klasse A (beschränkt) fahren? Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km /h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung /Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW /kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach der Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Ablauf der Ausbildung
- Bei Ersterteilung:
- 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Basiswissen für alle Klassen
- 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten spezifischer Stoff für die Klasse A (beschränkt)
- Die praktische Mindestausbildung umfasst die Grundausbildung und
- 5 Stunden a 45 Minuten Überlandfahrten
- 4 Stunden a 45 Minuten Autobahnfahrten
- 3 Stunden a 45 Minuten Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Die Fahrerlaubnisprüfung:
- Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
- Die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
- Zusammensetzung der Prüfungsfragen:
- Grundstoff und spezifischer Stoff Klasse A (beschränkt) = 30 Fragen
- Die höchstzulässige Fehlerpunktezahl beträgt 9 Punkte.
- Prüfungsdauer: 60 Minuten
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