Führerscheinklasse A1
Was darf man mit der Klasse A1 fahren? Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km /h für 16 - 17 jährige - und unbegrenzt ab 18 Jahre.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Ablauf der Ausbildung
- Bei Ersterteilung:
- 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Basiswissen für alle Klassen
- 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten spezifischer Stoff für die Klasse A1
- Die praktische Mindestausbildung umfasst die Grundausbildung und
- 5 Stunden a 45 Minuten Überlandfahrten
- 4 Stunden a 45 Minuten Autobahnfahrten
- 3 Stunden a 45 Minuten Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Die Fahrerlaubnisprüfung:
- Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
- Prüfungsdauer: 45 Minuten
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