Führerscheinklasse C
Was darf man mit der Klasse C fahren? Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t erlaubt.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse B (PKW) / Die Fahrerlaubnis Klasse C ist befristet auf 5 Jahre.
Wiederholungsuntersuchungen:
Ärztliche Untersuchungen und Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten alle 5 Jahre.
Der Ablauf der Ausbildung
- Die theoretische Mindestausbildung umfasst z.B. bei Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B:
- 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Basiswissen für alle Klassen
- 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten spezifischer Stoff für die Klasse C
- Die praktische Mindestausbildung umfasst die Grundausbildung und
- 5 Stunden a 45 Minuten Überlandfahrten
- 4 Stunden a 45 Minuten Autobahnfahrten
- 3 Stunden a 45 Minuten Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Die Fahrerlaubnisprüfung:
- Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
- Die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
- Prüfungsdauer: 75 Minuten
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